urlaubme - Sommer 2024

UNSERE REISEBEDINGUNGEN Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Lambert- Reisen GmbH & Co. KG, nachstehend „Reiseveranstalter“ genannt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die ge- setzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Ein- führungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorg- fältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtun- gen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des Reiseveranstalters und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reisever- anstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveran- stalter für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommtaufderGrundlagediesesneuenAngebotszustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen InformationspflichtenerfüllthatundderKunde innerhalbder Bindungsfrist des Reiseveranstalters die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise- leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- men hat. 1.2.FürdieBuchung,diemündlich,telefonisch,schrift- lich,per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular des Reiseveranstal- ters erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des aus- gefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reise- veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden. b)DerVertragkommtmitdemZugangderReisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reise- veranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zuderen InhaltentsprechendeReisebestätigung inTextform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3.BeiBuchungen imelektronischenGeschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertrags- abschluss: a)DemKundenwirdderAblaufderelektronischenBuchung in der entsprechenden Anwendung des Reiseveranstalters erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur LöschungoderzumZurücksetzendesgesamtenBuchungs- formulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Ver- fügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachensindangegeben.Rechtlichmaßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d)SoweitderVertragstextdesReiseveranstaltersimOnlinebu- chungssystemgespeichertwird,wirdderKundedarüberund über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs- pflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3 Werktage ab Ab- sendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüg- lich auf elektronischemWeg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des But- tons„zahlungspflichtigbuchen“begründetkeinenAnspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreise- vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Reiseveranstalter ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestäti- gung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zah- lungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmit- teilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Rei- sebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pau- schalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Der Reiseveranstalter wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonan- rufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und On- linedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesonderedasRücktrittsrechtgemäß §651hBGB (siehehierzuauchZiff.5).EinWiderrufsrechtbe- steht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztge- nannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Der Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zah- lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschal- reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kun- dengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorge- hobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reise- beginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah- lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkei- ten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschal- reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts- kosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführtwurden,sinddemReiseveranstaltervorReise- beginngestattet,soweitdieAbweichungenunerheblichsind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auchdurchEmail,SMSoderSprachnachricht)klar,verständ- lich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal- reisevertragsgewordensind, istderKundeberechtigt, inner- halb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht inner- halb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln be- haftetsind.HattederReiseveranstalter fürdieDurchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung, Preissenkung 4.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er- höhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise gel- tenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Perso- nen nach 4.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag ver- langen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter- nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen BeförderungskostendurchdieZahlderSitzplätzedesverein- barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveran- stalter vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteili- gen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisendenauf sein Verlangen hin eine Senkung des Reise- preises einzu-räumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a)-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver- tragsschlussundvorReise-beginngeänderthabenunddies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hier-nach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reise-veranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von demzu erstattendenMehrbetragdiedemReiseveranstalter tatsäch- lich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat den Kunden/Reisenden auf dessen Verlangennachzuweisen, inwelcherHöheVerwaltungsaus- gaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebe- ginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. BeiPreiserhöhungenvonmehrals8% istderKundebe- rechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt- lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten FristausdrücklichgegenüberdiesemdenRücktrittvomPau- schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschriftzuerklären, fallsdieReiseübereinenReisevermitt- ler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen- über erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann de Reise- veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unver- meidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti- gen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unter- liegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermei- den lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädi- gungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch an- derweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rück- trittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stor- nostaffel berechnet: Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % 29 bis 24 Tage 20 % 23 bis 17 Tage 30 % 16 bis 10 Tage 40 % 09 bis 03 Tage 60 % 02 bis Anreisetag (No-Show) 90 % BeiTagesfahrtenfallenabdem2.TagvorAnreise 100% des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. 5.3. DemKundenbleibtes in jedemFallunbenommen,dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass dem Reiseveranstal- ter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom Reiseveranstalter geforderte Ent- schädigungspauschale. 5.4. DerReiseveranstalterbehältsichvor,anstelledervorste- henden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass dem Reiseveranstalter wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die gefor- derte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Ver- wendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.5. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat der Reise- veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. 5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaf- ten Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag ein- tritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpfle- gungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Um- buchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Wird indenübrigenFällenaufWunschdesKunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reise- veranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeit- punkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 10,- pro betroffenen Reisenden. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf derFristenerfolgen,können,sofern ihreDurchführungüber- haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisever- trag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten ver- ursachen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl 7.1. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelun- gen zurücktreten: a)DieMindestteilnehmerzahlundderspätesteZeitpunktdes ZugangsderRücktrittserklärungdesReiseveranstaltersbeim KundenmussinderjeweiligenvorvertraglichenUnterrichtung angegeben sein. b) Der Reiseveranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzu- geben. c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegen- über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,dassdieReisewegenNichterreichenderMindest- teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt des Reiseveranstalters später als [eine] Wo- che vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nach- haltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags- widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informations- pflichten des Reiseveranstalters beruht. 8.2. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält der Reiseveran- stalterdenAnspruchaufdenReisepreis;derReiseveranstal- termusssich jedochdenWertdererspartenAufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Reise- veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat dem Reiseveranstalter oder seinen Reise- vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der des Reise- veranstalters mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige un- verzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann je- doch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Ab- hilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe des Reiseveranstalters verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuld- haft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende An- sprüche nach demMontrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö- rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus- drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Rei- senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Rei- severanstalters ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Rei- severmittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Text- formwird empfohlen. 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie ge- sundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unter- richten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nicht¬beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die ZahlungvonRücktrittskosten,gehenzuLastendesKunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 12.3 . Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,dassderReiseveranstaltereigenePflichtenschuldhaft verletzt hat. 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Ge- richtsstand 13.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Ge- setz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reiseveranstalter nicht an einer freiwilligen Verbraucher- streitbeilegung teilnimmt. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsver- kehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consu- mers/odr/ 13.2. FürKunden/Reisende,dienichtAngehörigeeinesMit- gliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staats- bürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver- hältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reise- veranstalter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den Reiseveranstalter ausschließlich an deren Sitz verklagen. 13.3. FürKlagendesReiseveranstaltersgegenKunden,bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reise- veranstalters vereinbart. ©Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich ge- schützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2018 Reiseveranstalter: Lambert-Reisen GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Ralf Lambert Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken HRA 51243 Gewerbegebiet Langwiese, D-66793 Saarwellingen- Schwarzenholz Telefon: 06838/9797-0 / Telefax: 06838/9797-300 E-Mail: info@lambert-reisen.de / www.sunshine-bus.de

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